Allgemeine Geschäftsbedingungen der neolern GmbH

Hier finden Sie die AGBs der neolern GmbH

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1. Einbeziehungsvereinbarung der AGB

1.1. Einbeziehungsklausel gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB)

(1) Alle Lieferungen, Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) und Angebote von neolern GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von neolern GmbH. neolern GmbH weist den Kunden auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hin.


(2) Dem Kunden werden auf Verlangen die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von neolern GmbH ausgehändigt. Sie können darüber hinaus online eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden unter www.digital-lernen.de .
 

1.2. Einbeziehungsklausel für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, also gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen

(1) Alle Lieferungen, Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) und Angebote von neolern GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von neolern GmbH. Diese Geschäftsbedingungen gelten, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen neolern GmbH und dem Vertragspartner in ihrer jeweils gültigen Fassung.


(2) Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Auf Verlangen stellt neolern GmbH dem Vertragspartner ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Sie können darüber hinaus online unter www.digitallernen.de eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

1.3 Regelung bei Kollision von AGB beider Vertragspartner

(1) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, sie kämen im konkreten Fall neolern GmbH zugute oder neolern GmbH erklärt sich ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden.


(2) Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Die AGB von neolern GmbH gelten auch dann, wenn neolern GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen und Leistungen an den Kunden ausführt.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von neolern GmbH

2.1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1.1. Zustandekommen des Vertrages

(1) Soweit nicht anders angegeben ist, sieht sich neolern GmbH an die in seinen Angeboten angegebenen Produktspezifikationen, Leistungen und Preise für die Dauer von 30 Tagen, gerechnet ab dem Erstellungsdatum des Angebots, gebunden.


(2) Der Kunde ist an einen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden.


(3) Das Schweigen von neolern GmbH auf eine Anfrage oder einen Vertragsantrag des Kunden gilt nicht als Annahme. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung durch neolern GmbH gegenüber dem Kunden oder durch die Annahme eines Angebots von neolern GmbH durch den Kunden zustande.

2.1.2. Geltung der AGB von neolern GmbH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von neolern GmbH gelten im Rahmen der mit dem Kunden abgeschlossenen Einbeziehungsvereinbarung, es sei denn, es wurden zu bestimmten Vertragspunkten abweichende Individualvereinbarungen getroffen.

2.1.3. Weitere Abreden vor oder nach Vertragsschluss

(1) Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Vertragsantrages bzw. vor oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, damit Unklarheiten über Vertragsinhalte verhindert werden.


(2) Alle Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, damit Unklarheiten über geänderte bzw. ergänzte Vertragsinhalte verhindert werden. Die schriftliche Bestätigung der Änderungen oder Ergänzungen darf nur durch bevollmächtigte Vertreter von neolern GmbH erfolgen.


(3) Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von neolern GmbH dar.

2.1.4. Beteiligung Dritter am Vertragsschluss

(1) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sind Angaben in einem Kaufvertrag über Finanzierung (z. B. Leasing) lediglich Zahlungsbedingungen und berühren die Gültigkeit des zugrunde liegenden Vertrages, insbesondere eines Kaufvertrages, nicht.


(2) Hat ein Vertriebspartner von neolern GmbH bei einer Bestellung mitgewirkt, erkennt neolern GmbH Einwendungen des Kunden nicht an, die der Kunde aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner herleitet.

2.2 Vertragsdurchführung

2.2.1. Lieferbedingungen und Leistungsumfang

(1) Wenn die neolern GmbH Produkte und Dienstleistungen für Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Erziehungsberechtigte zu Hause in den Familien liefert, muss der Käufer bei der Bestellung, spätestens aber auf Anfrage, die ladungsfähigen Anschriften der Nutzer mitteilen. Dies gilt insbesondere für Schulträger, Medienzentren, kommunale Rechenzentren und Wirtschaftsunternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für vorgenannte Adressaten in Verkehr setzen.


(2) neolern GmbH behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn keine Liefermöglichkeit besteht. Keine Liefermöglichkeit besteht, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. neolern GmbH hat den Rücktritt vom Vertrag und den Rücktrittsgrund dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.


(3) Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen neolern GmbH und dem Kunden getroffen.


(4) Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen des vertraglichen Leistungsinhalts verlängern die vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.


(5) Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt außerdem ein bei a) Vorliegen von außerhalb des Willens von neolern GmbH liegender unvorhergesehener Ereignisse, wie z. B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote oder b) Verzögerungen oder Ausfälle bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an neolern GmbH, c) Streik bzw. Aussperrung bei neolern GmbH. In den Fällen a) bis c) bleibt es dem Kunden unbenommen, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistungserbringung und im Falle ihres fruchtlosen Ablaufs vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, neolern GmbH trifft eine Pflichtverletzung.


(6) Die Regelungen in (4) a) bis c) gelten entsprechen, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von neolern GmbH eintreten.

(7) Ist das Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von neolern GmbH verschuldet, ist neolern GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen neolern GmbH zu.


(8) Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist neolern GmbH von der Pflicht zur Leistung befreit. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei der Überschreitung des Kreditlimit gegen Barzahlung Ware zu beziehen.


(9) neolern GmbH kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und durch diese Veränderungen der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck allenfalls unerheblich eingeschränkt wird. Eine Benutzerdokumentation, z. B. bei Software, gilt als Beschreibung der von neolern GmbH zu erbringenden Leistung; Abweichungen oder Änderungen behält sich neolern GmbH vor.

2.2.2. Eigentumsvorbehalt

(1) neolern GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor bis sämtliche Ansprüche, die neolern GmbH gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig zustehen, beglichen sind.


(2) Ist der Kunde selbst Händler, gilt folgende, die vorherige Klausel ergänzende Regelung: Der Kunde ist berechtigt, die von neolern GmbH unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit neolern GmbH tritt der Kunde seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Sachen an neolern GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderung gegen seinen Abnehmer selbst einzuziehen. neolern GmbH behält sich das Recht vor, dem Käufer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von neolern GmbH die erforderlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Käufers, die an ihn veräußerten Waren, damit neolern GmbH dem Käufer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder des abgetretenen Zahlungsanspruchs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von neolern GmbH sowie auf die Forderungsabtretung hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, neolern GmbH unverzüglich telefonisch und unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen zusätzlich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, neolern GmbH den Namen des oder der Dritten, die eine Sach- oder Forderungspfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass neolern GmbH in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren.

2.2.3. Zahlungspflicht des Kunden

(1) Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der von neolern GmbH gelieferten Sachen Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so werden diese Leistungen von neolern GmbH gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine entgegenstehende Abrede getroffen. Für die Höhe der Kosten sind die im Zeitpunkt des Leistungsauftrags gültigen Preislisten von neolern GmbH maßgeblich. Sämtliche Unterstützungsleistungen, die neolern GmbH anbietet und die der Kunde in Anspruch nehmen möchte (z. B. Installation, Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung) sind gesondert nach Aufwand zu vergüten. Die Höhe der Stundensätze, Reise– und sonstige Nebenkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von neolern GmbH.


(2) Preiserhöhungen und Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt der Kunde, wenn die Lieferungen oder Leistungen vereinbarungsgemäß später als fünf Monate nach Vertragsabschluss erfolgen. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als fünf Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Liegen diese zeitlichen Voraussetzungen nicht vor, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung den Vertrag rückgängig zu machen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Willenserklärung des Kunden bei neolern GmbH. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, steht dem Kunden das vorgenannte Rücktrittsrecht nicht zu.

2.2.4. Rücktritt bei Veranstaltungen und Workshops

2.2.4.1 Stornierung durch den Kunden

(1) Jederzeit, spätestens aber 1 Woche vor einer Veranstaltung oder einem Workshop, können Sie Ihre Anmeldung per E-Mail stornieren. Bei Stornierungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, berechnen wir eine Gebühr. Bei Nichterscheinen ohne Stornierung wird die Gebühr ebenfalls fällig. Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie den Bekanntmachungen zu den jeweiligen Veranstaltungen bzw. Workshops. 

2.2.4.2 Absage durch den Veranstalter

(1) Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Veranstaltungen und Workshops, z. B. bei Ausfall von Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl, höherer Gewalt vorbehalten. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. 

2.2.5. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung, Übertragung von Rechten und Pflichten

(1) Der Kunde kann gegenüber neolern GmbH mit einer Forderung nur aufrechnen oder diese nur abtreten, wenn sie von neolern GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit neolern GmbH beruht, nicht geltend machen.


(3) neolern GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. neolern GmbH zeigt die Übertragung von Pflichten dem Kunden an. Der Kunde ist berechtigt, sich binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Übertragungsanzeige, vom Vertrag zu lösen. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der rechtzeitige Eingang der Willenserklärung bei neolern GmbH. Bei einem Rechtsgeschäft, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, steht dem Kunden ein Recht, sich wegen der Übertragung von Pflichten vom Vertrag zu lösen nicht zu; in diesem Fall ist eine Übertragung von Pflichten auf einen Dritten auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam, wenn hierfür seitens neolern GmbH ein berechtigtes Interesse besteht, neolern GmbH die berechtigten Interessen dem Kunden mitgeteilt hat und die Interessen des Kunden durch eine Pflichtenübertragung nicht erheblich beeinträchtigt werden. Liegen diese drei Voraussetzungen nicht vor, kann sich der Kunde entsprechend der in (3) Satz 2 und 3 festgelegten Regelung vom Vertrag lösen.

2.2.6. Übergang der Sachgefahr

(1) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden übergeben wurden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet.


(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen bereits zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat, auch im Fall einer frachtfreien Lieferung, und wenn der Kunde eine Versendung der Ware ausdrücklich oder konkludent, insbesondere durch die Angabe einer Lieferanschrift, gewünscht hat. Verzögert sich hierbei der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wobei neolern GmbH berechtigt aber nicht verpflichtet ist, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

2.3. Pflichtverletzungen

2.3.1. Verzug des Kunden mit der Zahlungspflicht

(1) Befindet sich ein Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug und wird er unter Terminbestimmung erneut zur Zahlung gemahnt, erfolgt dies immer unter Aufrechterhaltung des Vertrages.


(2) neolern GmbH kann, ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte, die gelieferten Sachen zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückholen bzw. zurücknehmen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät. neolern GmbH muss dem Kunden diese Maßnahme zuvor angekündigt und eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt haben. neolern GmbH wird dem Kunden binnen eines Monats nach der Rücknahme erklären, welche Rechte neolern GmbH im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug des Kunden geltend machen wird. Diese Monatsfrist beginnt erst, wenn neolern GmbH alle gelieferten Sachen in deren Gesamtheit vom Kunden zurückerhalten hat.

(3) neolern GmbH kann die Durchführung eines Vertrages bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge einstellen, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann neolern GmbH Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung bzw. Teillieferung verlangen, auch wenn im Vertrag für neolern GmbH eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde. neolern GmbH ist zusätzlich berechtigt, für noch nicht fällige Forderungen die Gestellung ausreichender Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde die verlangten Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichender Höhe, kann neolern GmbH ihrerseits die Leistung zurückhalten und die sich aus der Pflichtverletzung des Kunden ergebenden Ansprüche geltend machen.

2.3.2. Verzug des Kunden mit der Annahme der Leistung

(1) Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an, ist neolern GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, über die zu liefernden Sachen anderweit zu verfügen. In diesem Fall wird neolern GmbH den Kunden binnen einer angemessen verlängerten Frist ersatzweise beliefern. Für neolern GmbH besteht keine Verpflichtung zu einer Ersatzlieferung, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. Unter diesen Umständen erlischt der Ersatzlieferungsanspruch des Kunden, nachdem neolern GmbH dem Kunden die Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwerung angezeigt hat, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit einer von neolern GmbH angebotenen alternativen Liefermöglichkeit einverstanden.


(2) Nimmt der Kunde bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die von neolern GmbH angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an und befindet er sich aufgrund dessen im Annahmeverzug, kann neolern GmbH, ohne einen Nachweis, 20 % des vereinbarten Preises für die angebotene Leistung als Entschädigung verlangen. neolern GmbH bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, dass neolern GmbH nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


(3) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, ist neolern GmbH bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, berechtigt, dem Kunden die durch eine Lagerung entstehenden Kosten, mindestens 0,017 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Tag, in Rechnung zu stellen. Dieser Anspruch steht neolern GmbH ab dem ersten Monat nach Anzeige seiner Versandbereitschaft zu.

2.3.3. Gewährleistungspflichten neolern GmbH/Untersuchungspflichten des Kunden

(1) Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Ablieferung der Sachen.


(2) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beginnen die Gewährleistungsfristen im Fall einer Versendung der Waren spätestens zwei Wochen nach dem Versand der Sachen zu laufen.


(3) Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen zwei Jahre und für gebrauchte Sachen ein Jahr, es sei denn, dass neolern GmbH einen Mangel der gelieferten Sache arglistig verschwiegen hat. Unberührt hiervon bleibt der unter nachfolgender Ziffer (10) geregelte Gewährleistungsausschluss.


(4) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr, für gebrauchte Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass neolern GmbH in diesen Fällen den Mangel arglistig verschwiegen hat. Unberührt von der vorstehenden Festlegung der Gewährleistungsfristen bleiben die unter den nachfolgenden Ziffern (5) [Gewährleistungsausschluss im Fall des Ablaufs der Rügefrist bei verspäteter Mängelanzeige] und (10) [Gewährleistungsausschluss bei Mängeln die neolern GmbH nicht zu vertreten hat und die aus der Sphäre des Kunden stammen; Bezug von Software direkt vom Hersteller, insbesondere durch Download] geregelten Gewährleistungsausschlüsse und ihre Gegenausnahmen.


(5) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf Mengenabweichungen und offensichtliche sonstige Mängel, zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtlich in diesem Sinne sind Mängel, die so offen zu Tage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne weiteres auffallen. Mängel (Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel) hat der Kunde neolern GmbH innerhalb von fünf Arbeitstagen (Arbeitstage sind Montag bis Freitag) nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen Mengenabweichungen und offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mitteilung an neolern GmbH.


(6) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, leistet neolern GmbH zunächst nach seiner Wahl die Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). neolern GmbH steht zur Ausübung seines diesbezüglichen Wahlrechts eine Überlegungsfrist von mindestens 48 Stunden, bezogen auf zwei Arbeitstage (Arbeitstage sind Montag bis Freitag), gerechnet ab dem Eingang der Mitteilung des Kunden bei neolern GmbH, zu. Der Kunde hat maximal drei Nacherfüllungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für nur geringfügige Vertragswidrigkeiten (Pflichtverletzungen), insbesondere für nur geringfügige Mengenabweichungen oder Mängel, ausgeschlossen.


(7) Wählt bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des gerügten Mangels gegen neolern GmbH zu.


(8) Der Kunde hat neolern GmbH bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen.


(9) Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die neolern GmbH nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt zum Beispiel bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung von Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an neolern GmbH nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Bezieht der Kunde Updates oder Upgrades direkt vom Hersteller oder anderen Dritten (bspw. Standardsoftware durch Online- Download via Internet), so haftet neolern GmbH nicht für daraus entstehende Fehler und Mängel. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass ein Fehler oder Mangel nicht auf einem bei dem Softwarehersteller oder bei dem anderen Dritten bezogenen Update oder Upgrade beruht. Die zugunsten eines Verbrauchers geltende Vermutungsregelung des § 476 BGB bleibt unberührt.


(10) Der Kunde soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, neolern GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Information melden. Auf Wunsch von neolern GmbH soll die Meldung in beiderseitigem Interesse schriftlich erfolgen. Bei PCs einschließlich Software findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von neolern GmbH statt. Der Kunde wird den PC ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel anliefern. Bei Software übersendet neolern GmbH dem Kunden eine Korrekturmaßnahme zum Überspielen. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde für die Dauer der Gewährleistungsfrist alle erforderlichen technischen Einrichtungen auf seine Kosten in Betrieb zu halten; dies gilt auch für Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen. 

(11) Ist neolern GmbH auf Grund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, kann neolern GmbH vom Kunden die Vergütung seines damit verbundenen Aufwandes verlangen.


(12) Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.

2.3.4. Beschränkung von Schadenersatzansprüchen wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bzw. Datenverlust

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Schadenersatzhaftung von neolern GmbH auf den, nach der Art der Lieferung und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.


(2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Schadenersatzhaftung von neolern GmbH ausgeschlossen.


(3) Soweit die Haftung neolern GmbH gegenüber beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadenersatzhaftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von neolern GmbH.


(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Ziffern (1) bis (3) gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


(5) Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen neolern GmbH für den Verlust von Daten sind ausgeschlossen, wenn bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden der Schaden nicht eingetreten wäre.

2.4. Zusätzliche Bedingungen für das Rechtsverhältnis zu Händlern

Ist der Kunde von neolern GmbH selbst Händler, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:


(1) Bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs zwischen dem Händler und einem Käufer ist neolern GmbH im Verhältnis zum Händler berechtigt aber nicht verpflichtet, Mängelansprüche des Verbrauchers im Zusammenhang mit von neolern GmbH gelieferten Waren selbst zu befriedigen. Der Händler nimmt die vom Verbraucher als mangelhaft bezeichnete Sache entgegen und informiert neolern GmbH. neolern GmbH lässt die Sache auf eigene Kosten beim Händler abholen. neolern GmbH liefert die Sache nach seiner Wahl entweder in mangelfreiem Zustand zurück oder eine mangelfreie Sache an den Händler aus, der die Sache wiederum dem Verbrauer aushändigt. Dadurch entstehende Aufwendungen des Händlers (§ 478 Abs. 2 BGB) werden ihm von neolern GmbH im Einzelfall mit pauschal 15,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer gegen Rechnungslegung erstattet. Weitergehende Aufwendungsersatzansprüche des Händlers sind ausgeschlossen.


(2) Der Händler darf öffentliche Äußerungen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB über Produkte, die Gegenstand einer Liefervereinbarung zwischen dem Händler und neolern GmbH sind, nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit neolern GmbH oder nach Maßgabe der eigenen Angaben von neolern GmbH zu diesen Produkten abgeben. Verbreitet der Händler öffentliche Äußerungen ohne Beachtung dieser Voraussetzungen, stellen im Verhältnis von neolern GmbH zum Händler eventuelle Abweichungen der tatsächlichen Produktbeschaffenheit von den öffentlichen Äußerungen keinen Mangel des Produktes dar.

2.5. Rahmenbedingungen (Deutsches Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Ausfuhr von DV-Anlagen)

(1) Ein zwischen dem Kunden und neolern GmbH geschlossener Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG und EAG) und des einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the international Sale of Goods) wird ausgeschlossen, sofern neolern GmbH als Lieferant oder Dienstleister auftritt.


(2) Die Vertragssprache ist deutsch.


(3) Ist der Kunde Unternehmer bzw. Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand Berlin. neolern GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.


(4) Als Gerichtsstand gilt darüber hinaus auch Berlin, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung neolern GmbH nicht bekannt ist. neolern GmbH ist auch berechtigt, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden zu klagen.


(5) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von neolern GmbH sowie der Zahlungsort für Zahlungen des Kunden Berlin.


(6) Die Ausfuhr von Datenverarbeitungsanlagen unterliegt gesonderten Ausfuhrkontrollbestimmungen. Die Ausfuhr bedarf der Zustimmung der zuständigen Stellen.

2.6. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben oder was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.


(Stand der AGB: Dezember 2011)